Abmahnung gesundheitsbezogene Aussagen zu Zirbenholz

Eine Abmahnung wegen gesundheitsbezogener Aussagen in Bezug auf Zirbenholz kann aufgrund einer Verletzung geltender Gesetze oder Regelungen erfolgen. In Deutschland unterliegen gesundheitsbezogene Aussagen einer besonderen Regulierung und es dürfen nur bestimmte gesicherte Fakten verwendet werden, um nicht gegen das Gesetz zur Werbung für Heilmittel (Heilmittelwerbegesetz) zu verstoßen.

Gesundheitsbezogene Aussagen sind allesamt irreführend, wenn sie unwahr, jedenfalls aber nicht wissenschaftlich belegt sind. Sie sind zudem geeignet, den angesprochenen Verkehr zu einer geschäftlichen Entscheidung zu bewegen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Man verstößt damit in Deutschland gegen § 3a UWG i.V.m. § 3 HWG sowie gegen § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG.

Einige Landgerichte in Deutschland haben gesundheitsbezogene Aussagen zu den angeblichen Wirkungen von Zirbenholz untersagt, darunter beispielsweise:

  • die positiven Auswirkungen und/oder Eigenschaften der Zirbe seien wissenschaftlich belegt,
  • diese reduzieren und/oder entspannen die Herzfrequenz,
  • diese wirken sich auf das vegetative Nervensystem aus,
  • diese wirken beruhigend,
  • diese seien konzentrationsfördernd,
  • diese stärken das Herz-Kreislauf-System,
  • diese sorgen für erholsame/entspannte Nächte und/oder für einen tiefe(re)n Schlaf und/oder erholsamen Schlaf und/oder helfen beim Einschlafen,
  • diese verhindern die Schimmelbildung und/oder wirken antibakteriell
  • uvm.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die “Studie” von Prof. Maximilian Moser verwiesen. Diese Untersuchung ist jedoch allgemein umstritten, die Beweiskraft gering. Von einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis kann keine Rede sein. Mehr Informationen zur Studienlage rund um die Wirkung von Zirbenholz

Judikatur in Österreich

Geschäftszahl: 4Ob58/22s (OGH)

“Gesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (RS0051518; vgl auch zum Maßstab einer Irreführungseignung bei Arzneimittelwerbung: RS0121785).”

FAQ

Wem droht eine Abmahnung wegen gesundheitsbezogener Aussagen zu Zirbenholz?

Allgemein kann jeder Unternehmer, der gesundheitsbezogene Aussagen macht, die gegen geltende Gesetze oder Regelungen verstoßen, abgemahnt und verklagt werden. Daher ist es wichtig, sich bei der Verwendung solcher Aussagen an die geltenden Gesetze und Regelungen zu halten. Wer Produkte mit irreführenden Aussagen auslobt oder an allgemeinen Stellen indirekt den Verkauf seiner Produkte damit fördert, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Welche gesundheitsbezogene Aussagen sind gefährlich für eine Abmahnung?

Insbesondere sind folgende sinngemäße gesundheitsbezogene Aussagen ein K.O.-Kriterium:

  • “Die Zirbe erspart dem Herzen 3.500 Herzschläge.”
  • “Die Zirbe hat laut einer Studie des Joanneum Research eine entspannende Wirkung und sorgt für einen erholsameren Schlaf.”
  • “Die Zirbe hat, wissenschaftlich erwiesen, Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem und wirkt beruhigend.”

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