ZirbenErlebnis Geschenksbox #3: Zirbenkissen (17x29cm), Zirbenwürfel-Set, Zirbenkugel + 1L Misura-Ka..
Angebot gültig bis 19.12.2024
Eine Abmahnung wegen gesundheitsbezogener Aussagen in Bezug auf Zirbenholz kann aufgrund einer Verletzung geltender Gesetze oder Regelungen erfolgen. In Deutschland unterliegen gesundheitsbezogene Aussagen einer besonderen Regulierung und es dürfen nur bestimmte gesicherte Fakten verwendet werden, um nicht gegen das Gesetz zur Werbung für Heilmittel (Heilmittelwerbegesetz) zu verstoßen.
Gesundheitsbezogene Aussagen sind allesamt irreführend, wenn sie unwahr, jedenfalls aber nicht wissenschaftlich belegt sind. Sie sind zudem geeignet, den angesprochenen Verkehr zu einer geschäftlichen Entscheidung zu bewegen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Man verstößt damit in Deutschland gegen § 3a UWG i.V.m. § 3 HWG sowie gegen § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG.
Einige Landgerichte in Deutschland haben gesundheitsbezogene Aussagen zu den angeblichen Wirkungen von Zirbenholz untersagt, darunter beispielsweise:
In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die “Studie” von Prof. Maximilian Moser verwiesen. Diese Untersuchung ist jedoch allgemein umstritten, die Beweiskraft gering. Von einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis kann keine Rede sein. Mehr Informationen zur Studienlage rund um die Wirkung von Zirbenholz
Geschäftszahl: 4Ob58/22s (OGH)
“Gesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (RS0051518; vgl auch zum Maßstab einer Irreführungseignung bei Arzneimittelwerbung: RS0121785).”